Inhalt:


Schweizerische Rorschach-Gesellschaft SRS

Statuten

Beitritt


Schweizerische Rorschach-Gesellschaft SRS

Am 9. März 1996 wurde die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft gegründet. Die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft ist ein Gliedverband der International Rorschach Society (IRS).

Anliegen der Schweizerischen Rorschach-Gesellschaft

Seit 75 Jahren findet der Rorschachtest, wohl eines der ältesten psychodiagnostischen Verfahren, Anwendung. Wenn auch von vielen Psycholog/innen eingesetzt, fand der Rorschachtest in den letzten Jahrzehnten in deutschsprachigen Gebieten, auch im Ursprungsland Schweiz, immer weniger Anerkennung, obwohl er in der Praxis vielfach angewendet wird und sich nach wie vor bewährt. Besonders in den deutschsprachigen Regionen verringerte sich in den letzten Jahrzehnten die Anerkennung für dieses Verfahren zunehmend, nicht zuletzt darum, weil vielfach auch auf Universitätsebene die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr bekannt sind oder verschwiegen werden und dem Rorschach-Verfahren fälschlicherweise ‘Unwissenschaftlichkeit’ vorgeworfen wird. Eine Folge davon ist beispielsweise, dass bei internationalen Rorschachkongressen Deutsch keine Kongresssprache mehr ist (der erste internationale Rorschachkongress fand in den 40er-Jahren in der Schweiz statt ...).
Im Gegensatz dazu erlebt das Rorschach-Verfahren international seit einigen Jahren wieder grossen Aufschwung. Der Amerikaner J. E. EXNER Jr. und seine wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zeigten durch grossangelegte Forschungen, dass das Rorschach-Verfahren neuesten wissenschaftlichen Anforderungen standhalten kann. Mit Datensammlungen, die an Tausenden von Versuchspersonen erhoben wurden, wiesen sie empirisch nach (was Praktiker/innen über Jahre hinweg wissen), dass der Rorschachtest ein ernstzunehmendes psychologisches Diagnostik-Instrument ist. EXNER und seine Mitarbeiter/innen sammelten die verschiedenen Entwicklungen und Erkenntnisse der Rorschach-Verfahren, überprüften sie und vereinten die wissenschaftlich relevanten Ergebnisse zu einem komplexen System. Wissenschaftler aus den Vereinigten Staaten, Japan, Schweden, Südamerika und aus den romanisch sprechenden Gebieten Europas vergleichen heute wieder regelmässig ihre Datensammlungen und Untersuchungen.
Es war höchste Zeit, dass auch die deutschsprachigen Regionen, vor allem auch die Schweiz wieder an Bedeutung gewinnt. Der Rorschach-Gesellschaft ist es ein Anliegen, dass Mitglieder aus allen vier Sprachregionen der Schweiz ihren Platz in der Gesellschaft finden können.

Ziele der Schweizerischen Rorschach-Gesellschaft

Die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Rorschach-Verfahren und die verwandten diagnostischen Tests zu pflegen und zu fördern. Sie will möglichst vielen fachlich kompetenten Rorschach-Spezialist/innen Gelegenheit bieten, ihr fachliches Wissen auszutauschen und weiterzugeben und verpflichtet ihre Mitglieder zu ethischem Verhalten.
Die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft will Gelegenheit bieten, die vielfältigen Erfahrungen, die mit den verschiedenen Rorschach-Verfahren gemacht werden, auszutauschen. Ebenfalls will sie Einsteiger/innen die Möglichkeit bieten, mit erfahrenen Fachleuten das Testverfahren zu erlernen. Neue Forschungsergebnisse sollen diskutiert und geprüft werden. Zudem sollen eigene Forschung und Lehre dem Rorschach-Verfahren auch in der Schweiz und in Europa wieder neues Gewicht geben.

 

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Statuten

Art. 1: Name, Sitz
Die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Sitz der Schweizerischen Rorschach-Gesellschaft ist der Wohnort der PräsidentIn.


Art. 2: Zweckartikel
Die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die projektiven Testverfahren in der Psychodiagnostik, vor allem die Rorschach-Verfahren und die verwandten diagnostischen Tests zu fördern. Sie will möglichst vielen fachlich kompetenten Rorschach-SpezialistInnen Gelegenheit bieten, ihr fachliches Wissen auszutauschen und weiterzugeben. Sie verpflichtet die Mitglieder zu ethischem Verhalten.
Diese Ziele sollen erreicht werden durch:
• Zusammenführen der Rorschach-Kräfte in der Schweiz, um die persönlichen Erfahrungen mit den Rorschach-Verfahren auszutauschen
• Angebote von Weiterbildung (z.B. Organisation von Veranstaltungen wie Fachtagungen, Kurse, Fortbildungslehrgänge, studygroups) und Supervision
• Förderung des Nachwuchses durch Information und Angebot von geeigneten Veranstaltungen für EinsteigerInnen und StudentInnen.
• Lancierung von Forschungsprojekten
• Beteiligung an der Internationalen Rorschach-Gesellschaft
• Pflege des Kontaktes zu anderen Rorschach-Vereinigungen
• Kennenlernen und Austausch über die verschiedenen in der Schweiz angewendeten Rorschach-Verfahren
• Einführen des 'Comprehensive System' von J. E. EXNER, JR.
• Unterstützung des Rorschach-Archivs an der Universitätsbibliothek in Bern

Art. 3: Mitgliedschaft

3.1 Als ordentliches Mitglied kann zugelassen werden, wer

a) eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

• Hochschulabschluss mit Hauptfach Psychologie
• Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie FMH

b) sich mit den Zielen der Rorschach-Gesellschaft einverstanden erklären kann.

Das Stimm- und Wahlrecht ist den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.

3.2 Studentenmitglieder können werden:
• Studierende an einer Hochschule mit Hauptfach Psychologie
• StudentInnen der Medizin mit einem ausgesprochenen Interesse an Psychologie, Psychiatrie und Psychodiagnostik.

3.3 Ehrenmitglieder können ordentliche Mitglieder sowie Nichtmitglieder werden, die sich in besonderer Weise um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Sie haben in der Mitgliederversammlung beratende Stimme und sind von der Beitragszahlung befreit. Ordentliche Mitglieder behalten auch nach der Ernennung zum Ehrenmitglied das Stimm- und Wahlrecht.

Art.4.: Aufnahme von Mitgliedern
Ein Aufnahmegesuch in die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft erfolgt schriftlich an den Vorstand. Die Aufnahmegesuche an die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft werden den ordentlichen Mitgliedern bekanntgegeben und an der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit bestätigt. Studentenmitglieder werden vom Vorstand aufgenommen.

Art. 5: Auflösen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
• durch Austritt mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand auf Ende des Jahres.
• durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, z.B. bei schwerem Verstoss gegen die ethischen Richtlinien oder gegen den Vereinszweck.
• durch Streichung durch den Vorstand, wenn der Mitgliederbeitrag trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt worden ist.

Art. 6: Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
Der Vorstand beruft jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung ein. Dabei müssen die Traktanden den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor der Versammlung bekannt sein.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Präsidentin oder den Präsidenten mit einem einfachen Mehr auf zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Art. 7: Beiträge
Die Mitgliederversammlung legt die Beiträge für die Mitglieder fest. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.

Art. 8: Ethische Grundsätze
Rorschach-DiagnostikerInnen halten sich an die ethischen Grundsätze, die aufgrund ihrer psychologischen Ausbildung und Tätigkeit von ihnen gefordert werden.
Mitglieder der Rorschach-Gesellschaft wehren sich gegen die unsachgemässe Anwendung des Rorschach-Verfahrens oder der Anwendung durch unqualifizierte Personen. Sie vermeiden eine Verbreitung oder Anwendung des Rorschach-Verfahrens unter nicht psychologisch geschulten Fachleuten.

Art. 9: Auflösung
Zur Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit aller Mitglieder erforderlich. Über die Verwendung eines allfälligen Vermögens entscheidet die auflösende Mitgliederversammlung.

Angenommen durch die Mitgliederversammlung vom 9. März 1996.

Änderungen durch die Mitgliederversammlungen vom 21. März 1997 und 20. März 1999

 

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Beitritt

Beitrittsformular Schweizerische Rorschach-Gesellschaft SRS

Wir bitten Sie für die Anmeldung das untenstehende PDF-Formular herunterzuladen:

 

 

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