Schweizerische Rorschach-Gesellschaft SRS
StatutenAm 9. März 1996 wurde die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft gegründet. Die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft ist ein Gliedverband der International Rorschach Society (IRS).
Seit 75 Jahren findet der Rorschachtest, wohl eines der ältesten psychodiagnostischen
Verfahren, Anwendung. Wenn auch von vielen Psycholog/innen eingesetzt, fand
der Rorschachtest in den letzten Jahrzehnten in deutschsprachigen Gebieten,
auch im Ursprungsland Schweiz, immer weniger Anerkennung, obwohl er in der
Praxis vielfach angewendet wird und sich nach wie vor bewährt. Besonders
in den deutschsprachigen Regionen verringerte sich in den letzten Jahrzehnten
die Anerkennung für dieses Verfahren zunehmend, nicht zuletzt darum,
weil vielfach auch auf Universitätsebene die neusten wissenschaftlichen
Erkenntnisse nicht mehr bekannt sind oder verschwiegen werden und dem Rorschach-Verfahren
fälschlicherweise ‘Unwissenschaftlichkeit’ vorgeworfen
wird. Eine Folge davon ist beispielsweise, dass bei internationalen Rorschachkongressen
Deutsch keine Kongresssprache mehr ist (der erste internationale Rorschachkongress
fand in den 40er-Jahren in der Schweiz statt ...).
Im Gegensatz dazu erlebt das Rorschach-Verfahren international seit einigen
Jahren wieder grossen Aufschwung. Der Amerikaner J. E. EXNER Jr. und seine
wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zeigten durch grossangelegte Forschungen,
dass das Rorschach-Verfahren neuesten wissenschaftlichen Anforderungen standhalten
kann. Mit Datensammlungen, die an Tausenden von Versuchspersonen erhoben
wurden, wiesen sie empirisch nach (was Praktiker/innen über Jahre hinweg
wissen), dass der Rorschachtest ein ernstzunehmendes psychologisches Diagnostik-Instrument
ist. EXNER und seine Mitarbeiter/innen sammelten die verschiedenen Entwicklungen
und Erkenntnisse der Rorschach-Verfahren, überprüften sie und
vereinten die wissenschaftlich relevanten Ergebnisse zu einem komplexen
System. Wissenschaftler aus den Vereinigten Staaten, Japan, Schweden, Südamerika
und aus den romanisch sprechenden Gebieten Europas vergleichen heute wieder
regelmässig ihre Datensammlungen und Untersuchungen.
Es war höchste Zeit, dass auch die deutschsprachigen Regionen, vor
allem auch die Schweiz wieder an Bedeutung gewinnt. Der Rorschach-Gesellschaft
ist es ein Anliegen, dass Mitglieder aus allen vier Sprachregionen der Schweiz
ihren Platz in der Gesellschaft finden können.
Die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die
Rorschach-Verfahren und die verwandten diagnostischen Tests zu pflegen und
zu fördern. Sie will möglichst vielen fachlich kompetenten Rorschach-Spezialist/innen
Gelegenheit bieten, ihr fachliches Wissen auszutauschen und weiterzugeben
und verpflichtet ihre Mitglieder zu ethischem Verhalten.
Die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft will Gelegenheit bieten, die vielfältigen
Erfahrungen, die mit den verschiedenen Rorschach-Verfahren gemacht werden,
auszutauschen. Ebenfalls will sie Einsteiger/innen die Möglichkeit
bieten, mit erfahrenen Fachleuten das Testverfahren zu erlernen. Neue Forschungsergebnisse
sollen diskutiert und geprüft werden. Zudem sollen eigene Forschung
und Lehre dem Rorschach-Verfahren auch in der Schweiz und in Europa wieder
neues Gewicht geben.
Art.
1: Name, Sitz
Die
Schweizerische Rorschach-Gesellschaft ist ein Verein im Sinne von Art. 60
ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Sitz der Schweizerischen Rorschach-Gesellschaft ist der Wohnort der PräsidentIn.
Art.
2: Zweckartikel
Die
Schweizerische Rorschach-Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die projektiven
Testverfahren in der Psychodiagnostik, vor allem die Rorschach-Verfahren
und die verwandten diagnostischen Tests zu fördern. Sie will möglichst
vielen fachlich kompetenten Rorschach-SpezialistInnen Gelegenheit bieten,
ihr fachliches Wissen auszutauschen und weiterzugeben. Sie verpflichtet
die Mitglieder zu ethischem Verhalten.
Diese Ziele sollen erreicht werden durch:
• Zusammenführen der Rorschach-Kräfte in der Schweiz, um
die persönlichen Erfahrungen mit den Rorschach-Verfahren auszutauschen
• Angebote von Weiterbildung (z.B. Organisation von Veranstaltungen
wie Fachtagungen, Kurse, Fortbildungslehrgänge, studygroups) und Supervision
• Förderung des Nachwuchses durch Information und Angebot von
geeigneten Veranstaltungen für EinsteigerInnen und StudentInnen.
• Lancierung von Forschungsprojekten
• Beteiligung an der Internationalen Rorschach-Gesellschaft
• Pflege des Kontaktes zu anderen Rorschach-Vereinigungen
• Kennenlernen und Austausch über die verschiedenen in der Schweiz
angewendeten Rorschach-Verfahren
• Einführen des 'Comprehensive System' von J. E. EXNER, JR.
• Unterstützung des Rorschach-Archivs an der Universitätsbibliothek
in Bern
Art. 3: Mitgliedschaft
3.1 Als ordentliches Mitglied kann zugelassen werden, wer
a) eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
•
Hochschulabschluss mit Hauptfach Psychologie
• Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
FMH oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie FMH
b) sich mit den Zielen der Rorschach-Gesellschaft einverstanden erklären kann.
Das Stimm- und Wahlrecht ist den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.
3.2 Studentenmitglieder können werden:
• Studierende an einer Hochschule mit Hauptfach Psychologie
• StudentInnen der Medizin mit einem ausgesprochenen Interesse an
Psychologie, Psychiatrie und Psychodiagnostik.
3.3 Ehrenmitglieder können ordentliche Mitglieder sowie Nichtmitglieder werden, die sich in besonderer Weise um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Sie haben in der Mitgliederversammlung beratende Stimme und sind von der Beitragszahlung befreit. Ordentliche Mitglieder behalten auch nach der Ernennung zum Ehrenmitglied das Stimm- und Wahlrecht.
Art.4.:
Aufnahme von Mitgliedern
Ein Aufnahmegesuch in die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft erfolgt
schriftlich an den Vorstand. Die Aufnahmegesuche an die Schweizerische Rorschach-Gesellschaft
werden den ordentlichen Mitgliedern bekanntgegeben und an der Mitgliederversammlung
mit einer 2/3 Mehrheit bestätigt. Studentenmitglieder werden vom Vorstand
aufgenommen.
Art. 5: Auflösen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
• durch Austritt mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand
auf Ende des Jahres.
• durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung auf Antrag des
Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, z.B. bei schwerem
Verstoss gegen die ethischen Richtlinien oder gegen den Vereinszweck.
• durch Streichung durch den Vorstand, wenn der Mitgliederbeitrag
trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt worden ist.
Art. 6: Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Er konstituiert
sich selbst.
Der Vorstand beruft jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung
ein. Dabei müssen die Traktanden den Mitgliedern spätestens zwei
Wochen vor der Versammlung bekannt sein.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Präsidentin
oder den Präsidenten mit einem einfachen Mehr auf zwei Jahre. Eine
Wiederwahl ist möglich.
Art. 7: Beiträge
Die Mitgliederversammlung legt die Beiträge für die Mitglieder
fest. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
Art. 8: Ethische Grundsätze
Rorschach-DiagnostikerInnen halten sich an die ethischen Grundsätze,
die aufgrund ihrer psychologischen Ausbildung und Tätigkeit von ihnen
gefordert werden.
Mitglieder der Rorschach-Gesellschaft wehren sich gegen die unsachgemässe
Anwendung des Rorschach-Verfahrens oder der Anwendung durch unqualifizierte
Personen. Sie vermeiden eine Verbreitung oder Anwendung des Rorschach-Verfahrens
unter nicht psychologisch geschulten Fachleuten.
Art. 9: Auflösung
Zur Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.
Über die Verwendung eines allfälligen Vermögens entscheidet
die auflösende Mitgliederversammlung.
Angenommen durch die Mitgliederversammlung vom 9. März 1996.
Änderungen durch die Mitgliederversammlungen vom 21. März 1997 und 20. März 1999
Beitrittsformular Schweizerische Rorschach-Gesellschaft SRS
Wir bitten Sie für die Anmeldung das untenstehende PDF-Formular herunterzuladen: